
„Das Urheberrecht schützt die Urhebenden in ihren geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes“ (§11 UrhG). Welche Materialien dürfen denn nun im Unterricht eingesetzt werden, ohne das Urheberrecht zu verletzen? Der juristische Bereich klingt oft kompliziert und mit viel Aufwand verbunden, weshalb viele Lehrer:innen abgeschreckt werden und sich gar nicht mit dem Thema Urheberrecht befassen möchten. Letztendlich ist diese Frage aber gar nicht so schwer zu beantworten, denn es gibt lediglich drei Lizenzen, die bei OER relevant sind und beachtet werden müssen.
Die erste relevante Lizenz ist CC BY. Wenn Inhalte mit dieser Bezeichnung versehen sind, darf das Material beliebig verändert, erweitert und für unterschiedliche Zwecke genutzt werden. Wichtig ist jedoch, dass immer die Namen der Urhebenden genannt wird.
Eine recht ähnliche Lizenz ist CC BY SA. Auch unter dieser Lizenz dürfen Inhalte unter der Angabe der Urhebenden verändert, erweitert und genutzt werden. Hierbei ist zu beachten, dass man auch das veränderte Material nur unter derselben Lizenz wie das Original veröffentlichen darf.
Die dritte für OER relevante Lizenz ist CC0 (auch CC Zero genannt). Wer diese Lizenz angibt, entlässt seine Werke in die Gemeinfreiheit (public domain). Das bedeutet, dass keinerlei Urheberrechtsschutz besteht und Inhalte beliebig kopiert, bearbeitet und veröffentlicht werden dürfen – und zwar ohne die Urheber:innen zu nennen oder um Erlaubnis zu fragen.
Hier noch ein Tipp für alle, die sich bei der Frage unsicher sind, unter welcher Lizenz manche Inhalte nun stehen oder veröffentlicht werden dürfen: Auf der Internetseite → lizenzhinweisgenerator.de kann man sich mit dem Link eines Bildes von Wikimedia oder Wikimedia Commons ganz einfach die passende Lizenz anzeigen lassen.